Du möchtest spenden? So einfach geht’s!

Die folgenden Möglichkeiten stehen Dir zur Verfügung:

1. Über unser Spendenkonto

Verwende bitte folgendes Spendenkonto:

Empfänger: trendy e.V.
IBAN: DE04 5165 0045 0000 0611 19 
SWIFT-BIC: HELADEF1DIL 
Sparkasse Dillenburg

Verwendungszweck: Spende für trendy e.V. in Herborn

Spendenbescheinigung

Spenden bis 200 € (ohne Spendenbescheinigung):

Spenden bis zu 200 € können ohne Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Dazu benötigst Du Deinen Kontoauszug sowie den folgenden Feststellungstext (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst.b. EStDV) von trendy e.V..


Feststellungstext für trendy e.V.

Bestätigung über Zuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.

Wir (trendy e.V.) erfüllen gemäß Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO des Finanzamtes Dillenburg vom 12. April 2016 (Steuernummer: 09 250 50353) die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51 ff. AO. Wir fördern nach unserer Satzung die Kinder- und Jugendhilfe sowie den Umweltschutz im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 8 AO. Spenden an trendy e.V. sind gemäß § 10b Abs.1 EStG steuerlich abzugsfähig. Die trendy e.V. ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Wir bestätigen, dass die Zuwendungen nur zur Förderung der satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO verwendet werden.

Bis 200,- € gilt diese Bestätigung zusammen mit dem Bankauszug als Nachweis für den Abzug von Zuwendungen (Spenden). Für Spenden über 200,- € erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung, sofern uns Ihre vollständige Adresse vorliegt.


Du kannst den Feststellungstext auch hier ausdrucken und gemeinsam mit Deinem Kontoauszug (ggf. Onlineausdruck, aus dem Dein Name und Deine Kontonummer hervorgehen), beim Finanzamt einreichen.

Spendenquittungen über 200 €

Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger (trendy e.V.) auszustellende Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) nachgewiesen werden.

Wir bitten Dich daher, Deinen Namen und Deine vollständige Anschrift deutlich auf den Überweisungsträger zu schreiben (auch bei Online-Überweisungen). Gerne senden wir Dir dann Deine Spendenquittung von trendy e.V. zu.

Hinweis
Die vorstehenden Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte wende Dich  für steuerrechtliche Fragen an Deine Steuerberaterin oder Steuerberater oder Dein zuständiges Finanzamt.

2. Über betterplace.org